SG Dresden erkennt bei Profifußballer Meniskusschaden als Berufskrankheit an

Die Erkrankung des Innenmeniskus kann bei einem Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das SG Dresden mit Gerichtsbescheid vom 10. 2. 2017 entschieden.

Tatbestand:

Der 32 Jahre alte Kl. spielt seit dem siebten Lebensjahr Fußball. Von 2003 bis 2014 war er als Profifußballer bei verschiedenen Vereinen der Bundesliga und der 2. Bundesliga im Einsatz. 2006 erlitt er einen Meniskusriss. Bei der Berufsgenossenschaft beantragte er 2015, eine Erkrankung des Innenmeniskus des linken Kniegelenks als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Die Trainings- und Wettkampfzeiten seien insgesamt während der Profizeit zu gering gewesen.

Aus den Gründen:

Die 5. Kammer des SG Dresden hat der Klage stattgegeben. Hier liegt die Berufskrankheit 2102 vor („Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten“). Nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bestehen bei Berufssportlern – insbesondere Fußballern – erhebliche Belastungen des Meniskus. Dies kann bei mehrjähriger Tätigkeit zu einer Anerkennung der Berufskrankheit führen. Nicht zwingend erforderlich ist, dass mindestens 1.600 Stunden im Jahr an kniebelastender Tätigkeit angefallen sind. Der medizinische Sachverständige hatte bei dem Kl. für die gesamte Tätigkeit als Berufsfußballer über 5.700 Stunden die Kniegelenke überdurchschnittlich belastende Tätigkeit errechnet. Damit war der 2006 eingetretene Meniskusschaden durch die berufliche Tätigkeit (mit)verursacht.

Dem Kläger ist somit die Möglichkeit eröffnet, von der Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung zu verlangen.

SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 10. 2. 2017S (5 U 233/16)

(Pressemitteilung des SG Dresden vom 15. 2. 2017)