Mit Urteil vom 27. 9. 2016 hat die 7. Zivilkammer des LG Braunschweig die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags betreffend eines VW Touran abgewiesen.
Tatbestand:
Der Kläger ist Journalist und hatte unmittelbar bei der Beklagten einen Pkw des Typs VW Touran TDI 2.0 (Diesel) mit einem Motor des Typs EA 189 im Jahr 2013 käuflich erworben. Der Motor verfügt über eine Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens hinsichtlich der Stickoxidwerte (NOx) auf dem Prüfstand.