Europäische Kommission: Aktionsplan für europäische Verbraucher zu Finanzdienstleistungen und FinTech

Die Europäische Kommission hat am 23. 3. 2017 einen Aktionsplan vorgestellt, in dem aufgezeigt wird, wie den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an und ein besserer Zugang zu Finanzdienstleistungen in der EU wie Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers geboten werden können. In diesem Zusammenhang wurde außerdem eine Konsultation zu Technologien und ihren Auswirkungen auf den europäischen Finanzdienstleistungssektor („FinTech“) eingeleitet, um die Arbeiten der Kommission in diesem Bereich voranzutreiben. Weiterlesen…

OLG Köln: Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments

Haftungsrecht
Arzthaftung
Aufklärungspflicht über Risiko eines dauerhaften Haarausfalls als Folge eines neuartigen Krebsmedikaments
BGB §§ 249, 253, 280, 611, 823
* 1. Weist die Patienteninformation des Herstellers bei einem neu eingeführten Krebsmedikament auf das mögliche, nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegende Risiko eines dauerhaften Haarverlustes hin, so ist dieses Risiko aufklärungspflichtig, auch wenn aussagekräftige Studien und Langzeitbeobachtungen dazu bislang fehlen. * Weiterlesen…

OLG Hamm: Wohnhaus zwei Jahre älter als angegeben – Rückabwicklung des Kaufvertrags

Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn das Wohnhaus nicht – wie im notariellen Vertrag vereinbart – 1997 errichtet wurde, sondern zwei Jahre älter ist. Das hat der 22. Zivilsenat des OLG Hamm am 2.3.2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…

DDIV: Schaden für Eigentümer und Immobilienverwaltungen durch fehlende Sachkunde und Missmanagement beträgt jährlich bis zu 80 Millionen Euro

DDIV fordert zeitnahe Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Immobilienverwalter

Eine Umfrage des DDIV unter 400 Unternehmen ergab, dass Wohnungseigentümern jährlich finanzielle Schäden von bis zu 25 Milo. Euro entstehen. Zurückzuführen ist dies oft auf eine unprofessionelle und fehlerhafte Immobilienverwaltung. Weitere 55 Mio. Euro kostet die Aufarbeitung von mangelhaften WEG-Unterlagen bei Übernahme durch eine neue Verwaltung. In 94 % aller Fälle kam es dabei bereits zu Schadensersatzforderungen und in 16 % sogar zu Strafanzeigen gegen die Vorverwaltung. Der DDIV fordert daher im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 29. März einen raschen Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Weiterlesen…