Dr. Albert Prahl: Zur Schadensversicherung fremden Interesses für eigene Rechnung – oder alternativ eine Summenversicherung?

Die Schadensversicherung eines fremden Interesses für eigene Rechnung, also mit dem VN als materiellrechtlichem Gläubiger des Leistungsanspruchs gegen den Versicherer, wird gemeinhin abgelehnt, weil sie zu einem Wettgeschäft gerate, § 44 Abs. 1 S. 1 VVG aber unabänderlich sei. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Volle Haftung bei einer über einen Radweg gespannten Slackline

Der 14. Zivilsenat des OLG Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, hat durch Urteil vom 16.7.2019 (14 U 60/16) eine volle Haftung wegen einer über einen Radweg gespannten Slackline bejaht und neben der Feststellung der Haftung zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Weiterlesen…