Sturz im Wald – Verletzung von Verkehrssicherungspflichten?
Die 18. Zivilkammer des LG München I hat heute die Klage einer Waldbesucherin gegen den Eigentümer eines Waldgrundstücks abgewiesen (18 O 11896/20).
Die Klägerin nahm den Eigentümer eines Waldgrundstücks wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 40.000 EUR in Anspruch. Die Klägerin verfing sich beim Pilzesuchen in einem im Wald zurückgelassenen und von Blättern überdeckten Drahtgeflecht und kam zu Fall. Bei diesem Drahtgeflecht handelte es sich (mutmaßlich) um Überreste eines ehemaligen Wildverbisszauns. Hierbei zog die Klägerin sich eine komplizierte Fraktur des Sprunggelenks zu, unter deren Folgen sie noch heute leidet.