Dr. Ulrich Knappmann, Die Leistungsversprechen der AUB 14

Die Neufassung der AUB 14 hat in Nr. 2 einen gegenüber den Vorbedingungen neuen Katalog möglicher Leistungen, die jeweils vereinbart werden müssen. Es entfällt das Genesungsgeld (bisher Nr. 2.5 AUB 10). Zu den bisher üblichen Leistungsarten kommen die Möglichkeiten hinzu, eine Unfallrente (Nr. 2.2), den Ersatz der Kosten für kosmetische Operationen (Nr. 2.7) und den der Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze (Nr. 2.8) zu vereinbaren. Diese Leistungen konnten bisher nur durch die Vereinbarung von Sonderbedingungen einbezogen werden.

Dr. Ulrich Knappmann stellt in seinem Beitrag diese neuen Leistungen der Unfallversicherung vor.

(abgedr. in VersR 2017, 72)