Dr. Winfried-Thomas Schneider, Beipackzettel mit Nebenwirkungen: Rechtliche Probleme der PRIIP-Verordnung

In Kürze ist es soweit: Am 1. 1. 2018 soll die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Verordnung) in Kraft treten, ein Jahr später als ursprünglich geplant. Unstimmigkeiten über die Ausgestaltung der technischen Regulierungsstandards hatten dazu geführt, dass das Europäische Parlament den Entwurf einer delegierten Verordnung im September 2016 „durchfallen“ ließ. Das Fehlen verbindlicher Ausführungsvorschriften hätte indes erhebliche Unsicherheiten bei der Handhabung einzelner Regelungen zur Folge gehabt. Die Ende vergangenen Jahres angeordnete Verschiebung des Inkrafttretens der gesamten Verordnung war deshalb notwendige Konsequenz der Verzögerungen im parlamentarischen Prozess. Mittlerweile ist auch diese Hürde genommen: Die delegierte Verordnung Nr. 2017/653 ist am 8.3.2017 erlassen und mittlerweile im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Parallel dazu hat der Gesetzgeber den Beteiligten neue Regelungen zum Vertrieb mit auf den Weg gegeben, die ebenfalls nächstes Jahr in Kraft treten werden.

Wie jede neue Regelung wirft sie zahlreiche Rechtsprobleme auf, die angesichts unterschiedlicher Interessen der am Markt tätigen Akteure über kurz oder lang virulent werden dürften. Fragen stellen sich insbesondere zu den weiteren Voraussetzungen ihrer Anwendung, zum notwendigen Inhalt des Basisinformationsblatts und zur Haftung der von der Verordnung betroffenen Personen. Diese Aspekte werden von dem Autor in seinem aktuellen Beitrag näher beleuchtet.

(Der vollständige Aufsatz ist veröffentlicht in VersR 2017, 1429)