Prof. Dr. Dirk Looschelders, Aktuelle Probleme der Rechtsschutzversicherung im deutschen und österreichischen Recht

Die Rechtsschutzversicherung ist ein vergleichsweise junger Versicherungszweig, der erst mit der Zunahme des Autoverkehrs größere Verbreitung gefunden hat. In Deutschland und Österreich kommt ihr heute aber auch für viele andere Lebensbereiche große Bedeutung zu. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechtsschutzversicherung beruhen in beiden Ländern auf der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie vom 22. 6. 1987 (Richtlinie 87/344/EWG) und sind daher weitgehend parallel. Seit der Umsetzung der Richtlinie im Jahr 1990 bzw. 1992 haben sich das deutsche VVG und das österreichische VersVG zwar durch die verschiedenen Novellen des VersVG seit 1994 und die VVG-Reform von 2008 deutlich auseinanderentwickelt. Bei der Rechtsschutzversicherung ergeben sich die wichtigsten Divergenzen aber aus den unterschiedlichen Regelungen über das Recht des VN zur freien Anwaltswahl und dem hiermit korrelierenden Verständnis des Verhältnisses zwischen dem Anwaltsmonopol und der Sorgepflicht der Versicherer. Die damit verbundenen Fragen stehen im Mittelpunkt des aktuellen Beitrags von Prof. Dr. Dirk Looschelders .

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2017, 1237)