Prof. Dr. Alexander Bruns , Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse – Die Perspektive des Versicherungsrechts

Unentgeltliche Verträge und Gefälligkeitsverhältnisse sind auch im Privatversicherungsrecht von Bedeutung. Dabei ist – so der Autor Prof. Dr. Alexander Bruns  – die bürgerlich-rechtliche Einordnung und Ausformung der Rechtsverhältnisse auch versicherungsrechtlich relevant, naturgemäß ohne Fragen des Versicherungsrechts abschließend beantworten zu können. Während der Bereich der unentgeltlichen Verträge mit Auftrag, Schenkung, Leihe und unentgeltlicher Verwahrung relativ klar umgrenzt ist, weist der durchaus schillernde Sammelbegriff der Gefälligkeitsverhältnisse erhebliche dogmatische Unschärfen auf.

Nach Definition des Duden ist die Gefälligkeit ein „kleiner, aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft erwiesener Dienst“. So verstandene Gefälligkeiten in Gestalt von Freundlichkeits- und Freundschaftsdiensten über Anstands- und Hilfsdienste, unter Umständen gar bis hin zu Liebesdiensten sind nicht auf den Kreis unentgeltlicher Rechtsgeschäfte wie Auftrag, Schenkung, Leihe und Verwahrung beschränkt, sondern begegnen in einem sehr breiten Spektrum unterschiedlicher Lebensbereiche und Ausprägungen.

Die bürgerlich-rechtliche Einordnung als Rechtsgeschäft oder nicht rechtsgeschäftliche Gefälligkeit ist der versicherungsrechtlichen Beurteilung vorgelagert. Gleichwohl erscheint eine eigenständige Systematisierung vorzugswürdig, die den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten letztlich besser gerecht wird. Das Hauptaugenmerk liegt angesichts der haftungsrechtlichen Thematik naturgemäß auf der allgemeinen Haftpflichtversicherung und der Kfz-Pflichthaftpflichtversicherung.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 789)