Domenik Henning Wendt: Das neue Versicherungsvertriebsrecht – Zu Beratungspflichten und Interessenkonflikten 

Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb (nachfolgend IDD) die Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten neu ausgerichtet. Dabei hat der im europäischen Finanzmarktrecht Anwendung findende mehrgliedrige Rechtsetzungsprozess auch im neuen Versicherungsvertriebsrecht Bestimmungen auf unterschiedlichen Regelungsebenen eingeführt. Das fordert von den nationalen Legislativorganen, den handelnden Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt von der Versicherungspraxis ein hohes Maß an Sorgfalt bei Umsetzung und Einhaltung der europäischen Regelungen.
Mit dem Beitrag sollen zunächst die für das neue Versicherungsvertriebsrecht maßgeblichen Rechtsquellen auf europäischer und nationaler Ebene erfasst und mit Blick auf ihre rechtliche Wirkweise in einen systematischen Zusammenhang gestellt werden. Hierauf aufbauend werden zwei Fragenkomplexe untersucht: Zum einen wird der Frage nachgegangen, wie unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage im Rahmen der Beratung der Versicherungsbedarf eines VN zu bestimmen ist; zum anderen wird erörtert, wie Fehlanreize im Versicherungsvertrieb erfasst und verhindert werden können. In beiden Fragenkomplexen wird der Fokus auf Bedingungen für den Vertrieb solcher Versicherungsprodukte gelegt, die nicht als Versicherungsanlageprodukte zu klassifizieren sind; wie sich zeigen wird, können die für Versicherungsanlageprodukte geregelten Maßstäbe jedoch auch an anderer Stelle nützlich sein. Abschließend werden die gefundenen Ergebnisse in Thesen zusammengefasst.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 257)