Prof. Dr. Manfred Werber: Die Adressaten der IDD im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie und neue Pflichten

Rund zehn Jahre nach der – in Deutschland mit erheblicher Verspätung erfolgten – Umsetzung der Vermittlerrichtlinie ist eine neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb in das deutsche Recht zu übertragen. Zwar müsste deren Umsetzung (erst) bis zum 23.2.2018 erfolgen, jedoch hat sich die Bundesregierung diesmal eine zügige Erledigung vorgenommen. Vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium wurde schon im November 2016 ein Referentenentwurf  vorgelegt, der – mit einigen Veränderungen gegenüber seiner ursprünglichen Fassung – am 18. 1. 2017 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Hiernach dürfte das Gesetzesvorhaben schon gegen Mitte des Jahres 2017 abschließend behandelt werden.

In einem aktuellen Aufsatz beleuchtet Prof. Dr. Manfred Werber im Abgleich mit der IMD grundlegende Strukturen der neuen Richtlinie, die sich formal zwar als Neufassung der IMD versteht, dennoch aber gegenüber der Letzteren wesentliche neue Akzente setzt. Anschließend untersucht der Autor, wie der insoweit vorliegende Entwurf der Bundesregierung die neuen Strukturen und Akzente der IDD in das positive deutsche Recht umzusetzen gedenkt und geht dabei schwerpunktmäßig auf die Adressaten der beabsichtigten Regelung ein.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2017, 513)