Staatenrisiken: BaFin veröffentlicht Auslegungsentscheidung zur Behandlung unter Solvency II

In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin nun geregelt, wie Staatenrisiken unter dem Aufsichtsregime Solvency II im Rahmen des Grundsatzes des unternehmerischen Vorsicht sowie bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA) und Kreditbeurteilung zu behandeln sind.

Sie richtet sich an deutsche Erst- und Rückversicherer, die unter Solvency II fallen. Hauptadressaten sind Unternehmen, die die Standardformel anwenden, da wesentliche Staatenrisiken bei internen Modellen bereits Berücksichtigung finden.

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(Meldung vom 10. 4. 2017)