BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)

Das Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo), das die BaFin im vergangenen Herbst konsultiert hatte, ist veröffentlicht.

Das Rundschreiben fasst verschiedene Mindestanforderungen zusammen, die die BaFin in Auslegung des reformierten VAG und der Delegierten Verordnung zur Solvency-II-Richtlinie formuliert hat. Das Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA), das Ende 2015 aufgehoben worden ist.

Ziel der MaGo ist es, übergreifende Aspekte zur Geschäftsorganisation zusammenzuführen, ohne dabei die Anforderungen des VAG, der Delegierten Verordnung und der Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA zur Geschäftsorganisation (Governance-System) zu wiederholen. Insbesondere erläutert sie zentrale Begriffe wie „Proportionalität“ und „Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan“ und berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II. Adressaten der MaGo sind alle Unternehmen, die unter Solvency II fallen.

BaFin, Pressemitteilung vom 25. 1. 2017