BGH: Anforderungen an die Entscheidung des Versicherers für die Beendigung der Verjährungshemmung

Versicherungsvertragsrecht
Kfz-Haftpflichtversicherung
Anforderungen an die Entscheidung des Versicherers für die Beendigung der Verjährungshemmung
VVG § 115 Abs. 2 S. 3
* Eine positive Entscheidung des Versicherers beendet die Verjährungshemmung i. S. d. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG nur dann, wenn der Anspruchsteller aufgrund dieser Entscheidung sicher sein kann, dass auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlt werden, sofern er die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt. Demgemäß muss die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (Bestätigung von Senat VersR 1996, 369 = NJW-RR 1996, 474). *
BGH, Urteil vom 14. 3. 2017 (VI ZR 226/16, Celle)

(Die Entscheidung ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 816)