BGH: Deckungsschutz für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen

Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Deckungsschutz für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen
ARB 04 §§ 2, 3
* Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtauschs der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten besteht. *
BGH, Urteil vom 20. 7. 2016 (IV ZR 245/15, München)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2015, 1159 abgedruckten Urteil des OLG München vom 17. 4. 2015 (25 U 2925/14)].

(abgedr. in VersR 2016, 1184)