BGH: Reichweite der Verwandtenklausel des § 5 Abs. 1 g MBKK 09 und Wirksamkeit der Untersuchungsobliegenheit des § 9 Abs. 3 MBKK 09

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Reichweite der Verwandtenklausel des § 5 Abs. 1 g MBKK 09 und Wirksamkeit der Untersuchungsobliegenheit des § 9 Abs. 3 MBKK 09
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; VVG § 213; MBKK 09 §§ 5 Abs. 1 g, 9 Abs. 3
* 1. Auch physiotherapeutische Leistungen sind Behandlungen i. S. d. § 5 Abs. 1 g MBKK 09. *
* 2. Die Untersuchungsobliegenheit nach § 9 Abs. 3 MBKK 09 hält der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB stand. *
* 3. § 213 VVG ist auf die Gewinnung von Gesundheitsdaten des Versicherten durch eine vom privaten Krankenversicherer veranlasste ärztliche Untersuchung weder unmittelbar noch analog anwendbar. *
BGH, Urteil vom 13. 7. 2016 (IV ZR 292/14, KG)
[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2015, 94 abgedruckten Urteil des KG vom 4. 7. 2014 (6 U 30/13)]

(abgedr. in VersR 2016, 1173)