Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet, ist ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden. (Az.: B 2 U 1/18 R). Dies gilt auch dann, wenn er sich während der Probearbeit verletzt.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.