BGH: Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG

Versicherungsvertragsrecht

Rentenversicherung

Anpassung einer Rentenversicherung mit Hinterbliebenenabsicherung wegen Änderung der Geschäftsgrundlage durch LPartG

BGB § 313 Abs. 1

* Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der VN eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des LPartG vom 16. 2. 2001 begründet hat. *

BGH, Urteil vom 26. 4. 2017 (IV ZR 126/16, Köln)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2017, 82 abgedruckten Urteil des OLG Köln vom 15. 4. 2016 (20 U 1/16)]

(Das Urteil ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 741)