BGH: Berufungsgericht kann Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage auch bei zwischenzeitlichem Versterben des Zeugen verneinen

Prozessrecht
Zeugenbeweis
Berufungsgericht kann Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage auch bei zwischenzeitlichem Versterben des Zeugen verneinen (mit Anmerkung von Dr. Gregor Gundlach)
ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; PatG § 117 S. 1
* Das Berufungsgericht ist nicht gehindert, die vom Erstgericht bejahte Glaubhaftigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu verneinen, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, der Zeuge jedoch verstorben ist oder seine erneute Vernehmung aus anderen Gründen nicht möglich ist. *
BGH, Urteil vom 16. 8. 2016 (X ZR 96/14, BPatG)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 378)