BGH: Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

Haftungsrecht

Verjährung

Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

BGB § 213

* Zwei Ansprüche beruhen auf „demselben Grund“ i. S. v. § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchs­grund muss „im Kern“ identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits ­(Fortführung von Senat vom 29. 4. 2015 – VIII ZR 180/14 – BGHZ 205, 151). *

BGH, Urteil vom 27. 9. 2017 (VIII ZR 99/16, Zweibrücken)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1470)