KG: Durch MRT-Aufnahme erzeugtes „Nacktbild“ des Körpers verletzt nicht das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung

Haftungsrecht

Arzthaftung

Durch MRT-Aufnahme erzeugtes „Nacktbild“ des Körpers verletzt nicht das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung

BGB §§ 280, 241, 630 a, 823, 31, 1004; GG Art. 1, 2; StGB § 201 a

* Eine indizierte und nach dem Stand der medizinischen Kunst durchgeführte MRT-Aufnahme verstößt nicht gegen das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung, auch wenn ein Teil der Aufnahmen ein von der Patientin nicht erwartetes „Nacktbild“ der Körperoberfläche darstellt. *

KG, Urteil vom 25.9.2017 (20 U 41/16)

(Das vollständige Urteil ist abgedr. in VersR 2018, 433)