OLG Brandenburg: Haftung für Feuchtigkeitsschäden an freigelegten Außenwänden des Nachbargebäudes nach Gebäudeabriss

Haftungsrecht
Nachbarrecht
Haftung für Feuchtigkeitsschäden an freigelegten Außenwänden des Nachbargebäudes nach Gebäudeabriss
BGB §§ 133, 157, 281 Abs. 1, 1004
1. Hat sich ein Grundstückseigentümer gegenüber seinem Grundstücksnachbarn verpflichtet, bei der Neuerrichtung eines Geschäftshauses sämtliche notwendigen Nebenarbeiten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umbaumaßnahme zu tragen, so lässt sich dieser Vereinbarung durch Auslegung entnehmen, dass dann, wenn zwar das alte Gebäude abgerissen, das neue Gebäude aber vorläufig oder endgültig nicht errichtet wird, die nunmehr freiliegenden Außenwände der Gebäude des Nachbarn gegen Witterungseinflüsse geschützt werden.
2. Bei Nichtvornahme der Schutzmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer kann der Grundstücksnachbar nach § 281 Abs. 1 BGB Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 7. 1. 2016 (5 U 76/14)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 175)