OLG Dresden: Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers

Vertriebsrecht
Versicherungsmakler

Umfang der Beratungspflicht des Versicherungsmaklers beim Wechsel des Krankenversicherers
VVG §§ 60, 61, 62, 63; BGB § 280
* 1. Die Verletzung der Pflicht zur Beratungsdokumenta­tion führt nicht zu einem eigenständigen Schadensersatz­anspruch, sondern lediglich zu einer Umkehr der Beweis­last. *
* 2. Beim Wechsel eines Krankenversicherers schuldet der zugezogene Makler von sich aus weder eine Beratung über die Risikobewertungspraxis des Zielversicherers noch über dessen vermeintlich besonders strenge Anfechtungspraxis bei Falschangaben zu den Gesundheitsfragen. *

OLG Dresden, Urteil vom 21. 2. 2017 (4 U 1512/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 886)