OLG Düsseldorf: Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des VN nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des VN nach Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F. trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
VVG a. F. § 5 a; BGB § 242
* 1. Auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über ein Widerspruchsrecht gem. § 5 a VVG a. F. können besonders gravierende Umstände im Einzelfall einen Bereicherungsanspruch des VN gem. § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens des VN ausschließen. *
* 2. Solche Umstände liegen vor, wenn ein Lebensversicherungsvertrag vom VN gekündigt, in der Folge vom Versicherer abgerechnet, einige Monate später auf Bitte und Initiative des VN rückwirkend unter vom VN angebotener Rückzahlung des erhaltenen Rückkaufswerts und Nachzahlung der zwischenzeitlichen Versicherungsbeiträge wieder in Kraft gesetzt wird und der VN einige Jahre später nach zwischenzeitlicher Beitragsfreistellung die Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrags beantragt. *
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. 10. 2016 (I-4 U 131/16)
Anmerkung der Redaktion: Nach diesem Hinweisbeschluss hat der Kl. seine Berufung zurückgenommen.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 535)