OLG Düsseldorf: Wirksamer Ausschluss der Witwerrente für Fall der Eheschließung nach Rentenbeginn

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Wirksamer Ausschluss der Witwerrente für Fall der Eheschließung nach Rentenbeginn
GG Art. 3 Abs. 1, 6
* 1. Die Klausel einer Rentenversicherung, wonach Witwenrentenleistungen für den beim Tod des Versicherten verheirateten Ehepartner ausgeschlossen werden, wenn der Versicherte die Ehe erst nach Eintritt der versicherten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder dem vereinbarten Beginn der Altersrente geschlossen hat, führt auch dann zum Leistungsausschluss, wenn der Versicherte bereits vor dem Eintritt der versicherten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder dem vereinbarten Beginn der Altersrente in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem späteren Ehepartner lebte. *
* 2. Eine solche Klausel ist weder eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft noch benachteiligt sie den Versicherten und den beim Tod des Versicherten verheirateten Ehepartner unangemessen. *
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. 10. 2016 (I-4 U 140/15)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 339)