OLG Karlsruhe: Beginn der Verjährung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Versicherungsvertragsrecht
Sämtliche Versicherungszweige
Beginn der Verjährung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag
VVG a. F. §§ 5 a, 8; BGB § 199
* Ein anwaltlich vertretener VN, der ein ihm zustehendes Lösungsrecht (hier: Rücktritt gem. § 8 VVG a. F.) ausübt und hieraus gegenüber dem Versicherer Leistungsansprüche geltend macht, kann sich gegenüber einer Verjährungseinrede nicht darauf berufen, wegen ungewisser Rechtslage sei ihm eine frühere gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche unzumutbar gewesen. *
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. 9. 2016 (12 U 101/16)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2016, 81)