OLG Oldenburg: Keine Haftung für Verletzung eines Mitspielers bei einem Liverollenspiel

Haftungsrecht
Sorgfaltspflicht
Keine Haftung für Verletzung eines Mitspielers bei einem Liverollenspiel
BGB §§ 276, 823 Abs. 1
* Die von der Rechtsprechung für die Verletzung eines Mitspielers bei Kampfsportarten (wie z. B. Fußball) entwickelten Grundsätze zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die Teilnehmer eines sogenannten Liverollenspiels. *

OLG Oldenburg, Beschluss vom 28. 4. 2016 (3 U 20/16)

Die Parteien nahmen an einem sogenannten Liverollenspiel (Live Action Role Playing [LARP]) Ende April 2013 teil. Der Kl. verlangte von dem Bekl. (u. a.) Schmerzensgeld und den Ersatz erlittenen Verdienstausfalls, weil dieser ihn während der Veranstaltung am Kopf verletzt habe.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr, in VersR 2017, 899)