OLG Saarbrücken: Schadensersatz bei Beschädigung eines Fahrzeugs mit teilrepariertem Vorschaden

Haftungsrecht
Schadensberechnung
Schadensersatz bei Beschädigung eines Fahrzeugs mit teilrepariertem Vorschaden
BGB § 249
* 1. Welchen Einfluss ein teilreparierter, abgrenzbarer Vorschaden auf den Wiederbeschaffungswert eines bestimmten Fahrzeugs hat, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände und in aller Regel nur mithilfe sachverständiger Beratung beantworten. *
* 2. Im Einzelfall kann der nicht ausgeführte Teil der Vorschadensreparatur durch einen Abschlag vom Wiederbeschaffungswert in Höhe der (noch) erforderlichen Reparaturkosten einer freien Fachwerkstatt abgebildet werden, wenn Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung überwiegend nicht mehr in markengebundenen Vertragswerkstätten repariert werden. *
* 3. Eine vom Geschädigten zu verantwortende Unbrauchbarkeit, die der Erstattungsfähigkeit der Kosten des von ihm eingeholten Privatgutachtens entgegensteht, liegt auch dann vor, wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden für irrelevant hält und deswegen nicht der erforderlichen gutachtlichen Beurteilung zugänglich macht. *
OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.2.2019 (4 U 56/18)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zum Schadensersatz bei einem Fahrzeug mit Vorschäden OLG Düsseldorf VersR 2017, 1032.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 561)