BGH: Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden

Haftungsrecht
Schmerzensgeld
Wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden
BGB § 253
* Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a. F.) können alle Umstände des Falls berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden. *
BGH, Beschluss vom 16. 9. 2016 (VGS 1/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 180)