BGH: Vorweggenommene Deckungsklage des VN aus Innenhaftungsfall trotz vereinbarter Prozessführungsbefugnis nur des Versicherten

Versicherungsvertragsrecht

D&O-Versicherung

Vorweggenommene Deckungsklage des VN aus Innenhaftungsfall trotz vereinbarter Prozessführungsbefugnis nur des Versicherten

BGB § 242; VVG §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1

* Der Versicherer einer D&O-Versicherung kann sich in einem Innenhaftungsfall auf eine Versicherungsbedingung, nach der der Versicherungsschutz nur durch die versicherten Personen geltend gemacht werden kann, nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er einen Deckungsanspruch abgelehnt hat, die versicherten Personen keinen Versicherungsschutz geltend machen und schützenswerte Interessen des Versicherers einer Geltendmachung des Anspruchs durch den VN nicht entgegenstehen. *

BGH, Urteil vom 5. 4. 2017 (IV ZR 360/15, München)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 683)