LSG Celle: Kein Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitssturz nach Feuerwehrwettkampf

Das LSG Celle hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnahm und im Bereich einer sogenannten „Pinkelrinne“ zu Fall kam, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Tatbestand:

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kl. an einem Freundschafts- und Spaßwettkampf mit befreundeten Wehren teilgenommen. Nach der offiziellen Siegerehrung reiste ein Teil der Teilnehmer ab, andere hingegen blieben noch in geselliger Runde beisammen. Der Kl. wurde am frühen Abend im Bereich der provisorischen Toilettenanlage vorgefunden – einer sogenannten Pinkelrinne, die nur durch Gebüsch und Sichtschutzwände abgegrenzt war. Er war dort bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,0 Promille gestürzt und hatte sich eine Unterschenkelfraktur zugezogen.

Die Feuerwehrunfallkasse als gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Der Kl. hingegen vertrat die Auffassung, dass er einen versicherten Wegeunfall auf dem Rückweg vom Wasserlassen erlitten habe.
Das LSG hat die Rechtsansicht der Unfallversicherung geteilt und sein Urteil auf zwei Gesichtspunkte gestützt.

Aus den Gründen:

Zum einen habe sich der Versicherungsschutz nur bis zum Ende der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung erstreckt. Mit der Siegerehrung sei die Veranstaltung offiziell abgeschlossen gewesen, sodass die gesellige Runde nicht mehr vom Schutzbereich umfasst sei.
Zum anderen sei nach ständiger Rechtsprechung zwar der Weg zur Toilette versichert, nicht jedoch die Verrichtung der Notdurft selbst. Die Abgrenzung erfolge grundsätzlich mit dem Durchschreiten der Toilettentür. Wenn jedoch – wie hier – keine baulichen Elemente die Toilettenvorrichtung umschließen, so sei nach der Entscheidung des Gerichts eine deutliche räumliche Entfernung erforderlich. Das Ordnen der Kleider und Abwenden von der Vorrichtung reiche demgegenüber nicht aus.

LSG Celle, Urteil vom 25. 10. 2016 (L 16/3 U 186/13)

(Pressemitteilung Nr.15/2016 des LSG Celle vom 27. 12. 2016)