OLG Köln: Befunderhebungsfehler durch unterlassene Krankenhauseinweisung

Haftungsrecht

Arzthaftung

Befunderhebungsfehler durch unterlassene Krankenhauseinweisung

BGB §§ 280, 630 a, 630 h, 823

* 1. Unterlässt ein Arzt zum Ausschluss einer akuten Appendizitis einen Rat zu einer bestimmten diagnostischen Maßnahme oder eine einer bestimmten diagnostischen Untersuchung dienende Überweisung an einen anderen Arzt oder in ein Krankenhaus, liegt der Schwerpunkt ärztlichen Fehlverhaltens in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher. *

* 2. Bei Verdacht auf akute Appendizitis genügt der Rat, sich „bei Persistenz oder Verschlechterung der Beschwerden“ sofort in einem Krankenhaus vorzustellen, nicht fachärztlichem Standard. *

* 3. Der Arzt kann in einem solchen Fall gegen die Umkehr der Beweislast nicht geltend machen, die vom Patienten unterlassene Vorstellung im Krankenhaus habe durch sein Verhalten eine selbstständige Komponente gesetzt und in gleicher Weise wie der Arzt dazu beigetragen, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden könne. *

OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2017 (5 U 86/17)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2018, 1129)