KG: Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Werbung mit unrealistischen Renditen

Versicherungsvertragsrecht

Lebensversicherung

Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch Werbung mit unrealistischen Renditen

VVG § 6; VAG a. F. § 10 a Abs. 1 S. 1; BGB §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 278, 311 Abs. 2

1. Ein Lebensversicherer haftet dem VN aus Culpa in contrahendo auf Schadensersatz, wenn in Musterberechnungen mit Renditeprognosen gerechnet wird, für die keine tatsächliche Grundlage besteht, weil bei Vertragsschluss ungeklärt ist in welchen Fonds der Einmalbeitrag des VN überhaupt investiert werden soll.

2. Die Informations- und Aufklärungspflichten des Lebensversicherers richten sich nach Kapitalanlagegrundsätzen, wenn es sich um ein Anlagegeschäft handelt. Dies ist der Fall, wenn durch den Einsatz von fremdfinanziertem Kapital ein Gewinn erwirtschaftet werden soll und die Absicherung des Todesfallrisikos keine Rolle spielt.

3. Der Lebensversicherer muss sich Pflichtverletzungen eines Versicherungsmaklers oder selbstständigen Vermittlers gem. § 278 BGB zurechnen lassen, wenn dieser bei der Betreuung seines Kunden zugleich mit Wissen und Wollen des Versicherers Aufgaben wahrnimmt, die typischerweise dem Versicherer obliegen.

KG, Beschluss vom 30. 1. 2018 (6 U 57/16)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedruckt in VersR 2018, 805)