BGH: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung des Nachbargrundstücks durch ein mit Dacharbeiten beauftragtes Unternehmen

Haftungsrecht

Nachbarrecht

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung des Nachbargrundstücks durch ein mit Dacharbeiten beauftragtes Unternehmen

BGB §§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 Abs. 1

* Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer i. S. d. § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts. *

BGH, Urteil vom 9. 2. 2018 (V ZR 311/16, Naumburg)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2017, 1151 abgedruckten Urteil des OLG Naumburg vom 14. 1. 2016 (4 U 52/15)]

Anmerkung der Redaktion: S. auch Wandt, Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Einwirkung infolge Grundstücks- oder Gebäudearbeiten – Zugleich Anmerkung zum Urteil des OLG Naumburg vom 14. 1. 2016 (4 U 52/15) VersR 2017, 1151 – VersR 2017, 1109.

(Das vollständige Urteil ist abgedr. in VersR 2018, 488)