Dr. Hans-Gerd Hersch zu den neuen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz

Am 17. 6. 2016 ist das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft getreten. Grundlage und Anlass der durch das AReG bewirkten Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen sind die geänderte europäische Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: AP-Richtlinie) sowie die Public-Interest-Entities(PIE)-Verordnung. Der EU-Gesetzgeber beabsichtigte mit der Änderung der AP-Richtlinie, die Anforderungen an die Abschlussprüfung klarer zu benennen, eine größere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten und damit den Anlegerschutz zu fördern. … Weiterlesen…