BGH: Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

Haftungsrecht

Arzthaftung

Verjährungshemmung durch Einschaltung der bei den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen (mit Anmerkung von Johannes Riedel)

BGB § 204; EGZPO § 15 a

* 1. Die unwiderlegliche Vermutung des Einvernehmens nach § 15 a Abs. 3 S. 2 EGZPO (im Streitfall: in der bis zum 31. 3. 2016 geltenden Fassung) findet bei den von den Ärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen auch im Rahmen von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (im Streitfall: in der bis zum 25. 2. 2016 geltenden Fassung, im Folgenden: § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB a. F.) Anwendung. * Weiterlesen…