FG Neustadt a. d. Weinstraße: Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei

Mit Urteil vom 21.3.2017 (5 K 1594/14) hat das FG Neustadt a.d. Weinstraße entschieden, dass eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn) ist, wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat. Weiterlesen…

BAG: Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit – Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

Das BAG hatte über die Klage eines Schwerbehinderten auf Schadensersatz aus dem AGG wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses zu entscheiden.

Tatbestand:

Der Kl., der seit Dezember 2011 mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, war bei der Bekl., die einen Express-Versand und Transport-Service betreibt, in deren Station in K. als Kurier mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27,5 h beschäftigt.

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