LG München II: Überfahren einer nicht erkennbaren Bodenschwelle ist bedingungsgemäßer Unfall

Versicherungsvertragsrecht
Kfz-Kaskoversicherung

Überfahren einer nicht erkennbaren Bodenschwelle ist bedingungsgemäßer Unfall
AKB 08 Nr. A.2.3.2
Das Überfahren einer nicht erkennbaren Bodenschwelle mit erlaubter Geschwindigkeit unterfällt nicht dem Ausschluss wegen Betriebsschäden und stellt damit einen Unfall i .S. v.Nr. A.2.3.2 AKB 08 dar.
LG München II, Urteil vom 13. 1. 2017 (10 O 3458/16 Ver)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zum Betriebsschaden OLG Koblenz VersR 2014, 1371 und OLG Hamm VersR 2014, 698.
– nicht rechtskräftig –

(Die Entscheidung ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 483)