OLG Hamm: Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

Einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet wurde, kann Schadensersatz zu versagen sein, weil – trotz objektiver Amtspflichtverletzung – die Voraussetzungen für eine Haftung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt sind. Das hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm am 2. 9. 2016 entschieden. Weiterlesen…