OLG Hamm: Ungewollt schwanger – Gynäkologe haftet nicht

Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert (AMH-Wert) bewahrt eine über 40 Jahre alte Frau nicht vor einer Schwangerschaft. Weist ein Gynäkologe die Frau auf die begrenzte Aussagekraft des AMH-Werts hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Werts von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere – ungewollte – Schwangerschaft der Frau. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld bestätigt. Weiterlesen…