Robert Koch: Haftung des Versicherers für fehlerhafte Assistanceleistungen

Versicherer gewähren mehr und mehr Versicherungsschutz für sogenannte Assistanceleistungen. Dabei geht es nicht um die aus der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Autoschutzbriefversicherung bekannten Beistandsleistungen, sondern um zusätzliche Beratungs-, Informations-, Organisations- und Unterstützungsleistungen des Versicherers nach Eintritt des Versicherungsfalls. Besonders zahlreich und vielfältig finden sich Assistanceleistungen in den Wachstumssparten D&O-Versicherung und Cyber-Versicherung.

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