Der gläserne Versicherer – Art. 15 DSGVO macht’s möglich?

Das neue europäische Datenschutzrecht ist auch für den Versicherungssektor ein „scharfes Schwert“ (Waldkirch, r+s 2021, 317, 321). Ein aktueller bis zum BGH geführter Rechtsstreit eines Versicherungsnehmers mit seinem Versicherer belegt dies eindrucksvoll. Dabei geht es um den Anspruch des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Datenauskunft gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Der BGH (VersR 2021, 1019 Rz. 15 ff.) gewährt einen solchen Anspruch in weit reichendem Umfang. Demnach können die zurückliegende Korrespondenz der Parteien, das „Prämienkonto“ des Versicherungsnehmers und Daten des Versicherungsscheins sowie – und dies macht das Urteil für die Praxis brisant – interne Vermerke und interne Kommunikation des Versicherers mit Informationen über den Versicherungsnehmer (Rz. 27) nicht von vornherein vom Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO ausgenommen werden. Weiterlesen…

BAG: Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht. Weiterlesen…

OLG Hamm: Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers (nach dem VN) auf Auskunft über Bezugsberechtigten

Versicherungsvertragsrecht
Lebensversicherung
Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers (nach dem VN) auf Auskunft über Bezugsberechtigten
VVG §§ 1, 3 Abs. 4 S. 1; StGB a.F. § 203 Abs. 1 Nr. 6; BGB § 241 Abs. 2
* Der Erbe oder Nachlasspfleger nach dem VN einer Lebensversicherung kann grundsätzlich – so auch hier – Auskunft verlangen über die Person des Bezugsberechtigten. *
OLG Hamm, Urteil vom 23. 11. 2018 (20 U 72/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 341)

OLG Hamm: Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen

Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus – gegen Kostenerstattung – zwar ohne weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum bestätigt. Weiterlesen…

AG München: Kein Anspruch gegen Hotel auf Auskunft über persönliche Daten von Hotelgästen („Väterroulette“)

Tatbestand:

Die Kl. mietete in der Zeit vom 4. bis 7. 6. 2010 ein Zimmer in einem Hotel in Halle gemeinsam mit ihrem damaligen männlichen Begleiter mit dem Vornamen Michael. Mit dieser Person nutzte die Kl. in dem Zeitraum ein Hotelzimmer in der zweiten Etage. Im März 2011 brachte sie den Jungen J. zur Welt. Ihr Begleiter aus dem Hotel in Halle könnte der Vater des Kindes sein. Die Kl. möchte von der Hotelleitung Auskunft über die Anschrift und den vollständigen Namen ihres damaligen Begleiters. Sie selbst ist nicht im Besitz von Unterlagen, aus denen sich der vollständige Name ihres Begleiters ergeben könnte. Weiterlesen…