BGH: Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende

Versicherungsvertragsrecht
Krankheitskostenversicherung
Kein Versicherungsschutz für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende
MBKK 09 § 1; ESchG § 1
* 1. Zum Versicherungsschutz in der privaten Krankheitskostenversicherung für eine im Ausland vorgenommene, dort erlaubte, in Deutschland aber verbotene Behandlung (hier: künstliche Befruchtung mittels Eizellspende). * Weiterlesen…