OGH: Konkludenter Verzicht des Versicherers auf Einberufung der Ärztekommission durch endgültige Ablehnung der Versicherungsleistung

Auslandsrecht (Österreich)
Unfallversicherung
Konkludenter Verzicht des Versicherers auf Einberufung der Ärztekommission durch endgültige Ablehnung der Versicherungsleistung
VersVG §§ 64 Abs. 1, 184 Abs. 1

1. Soweit ein Versicherungsfall keine Leistungspflicht des Versicherers auslöst, z. B. wegen Verletzung einer Obliegenheitspflicht, bleibt kein Raum für die Durchführung des Schiedsverfahrens. Weiterlesen…