OLG Frankfurt: Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

Die BAFin haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das OLG Frankfurt hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

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LG Frankfurt/M.: Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin

Die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. hat in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die BaFin verhandelt und die Klagen abgewiesen.

Die Kl. hatten sich vor dem sog. Wirecard-Skandal als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie erhebliche Verluste. Die Kl. haben nun von der BaFin Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe von rd. 3000 € bis rd. 60.000 € verlangt. Sie sind der Meinung, die bekl. BaFin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen.

Die Richter der Amtshaftungskammer des LG haben in der Verhandlung ausgeführt, dass Schadensersatzsprüche von Anlegern gegen die BaFin im Wirecard-Skandal nicht bestehen. Nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften nehme die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger. „Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der BaFin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, erklärte der Vorsitzende. Weiterlesen…

Quo vadis kollektiver Verbraucherschutz?

Ein Aufsichtsschwerpunkt der BaFin für 2021

Anfang Mai hat die BaFin ihre Aufsichtsschwerpunkte für das laufende Jahr bekannt gegeben. Neben zwei Themen mit klarem Aktualitäts- und Zeitbezug – die BaFin möchte zum einen der Frage nach Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte weiter nachgehen und zum andern IT- und Cyberrisiken nach wie vor im Fokus belassen – ist dort zudem der kollektive Verbraucherschutz als Schwerpunktthema für das Jahr 2021 genannt. Weiterlesen…

BVerwG: Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

Die im VAG geregelte Aufsicht der BaFin über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das BVerwG [am 21.4.2021 in insgesamt 20 Parallelverfahren] entschieden.

Die Kl. sind österreichische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin ordnete mit der angegriffenen Sammelverfügung an, dass alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Erstversicherungsunternehmen jährlich zum 1. 3. einen Beschwerdebericht einzureichen hätten. Weiterlesen…