OLG Hamm: Radfahrersturz auf Bahnschienen in der Zeche Zollverein – selbst verschuldet

Stürzt eine Radfahrerin beim Überqueren alter, in ihrem ursprünglichen Zustand belassener Bahnschienen auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Zeche Zollverein, kann sie für den Unfall selbst verantwortlich sein und von der für den Unterhalt der Zeche verantwortlichen Stiftung keinen Schadensersatz beanspruchen. Auf diese Rechtslage hat der 6. Zivilsenat des OLG Hamm mit Beschluss vom 9. 6. 2016 hingewiesen. Nach dem erteilten Hinweis hat die klagende Radfahrerin ihre Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des LG Essen vom 4. 2. 2016 (1 O 76/15) zurückgenommen. Weiterlesen…