Wilhelm Schneider, Verkehrssicherungspflicht an ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen unter besonderer Berücksichtigung der von Bäumen ausgehenden Gefahren

Unfälle im Zusammenhang mit den von Bäumen, gelegentlich auch von Strauchwerk ausgehenden Gefahren sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Handelt es sich um keinen der Fälle, bei denen abgebrochene Äste oder geknickte Bäume Kfz beschädigen, müssen die Zivilgerichte oft der Frage nachgehen, inwieweit die Verkehrs- bzw. Sicherheitserwartung eines zu Schaden gekommenen Fußgängers, Wanderers oder Radfahrers, vor den von Bäumen oder Baumteilen ausgehenden Gefahren geschützt zu sein, berechtigt war. Weiterlesen…

AG München: Fällung eines bruchgefährdeten Baumes

Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes von der Versicherung bezahlt werden, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab.

Tatbestand:

Die klagende Grundstückseigentümerin hat bei der beklagten Versicherung mit Sitz in Bonn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Am 31.3.2015 lockerte der Sturm „Niklas“ den Wurzelballen einer auf einem Grundstück in München derart, dass diese in Schieflage geriet und drohte, auf das Haus der Klägerin zu fallen. Mit Bescheid vom 5.5.2015 wurde von der Lokalbaukommission München die Fällung des Baumes wegen akuter Umsturz- bzw. Bruchgefahr genehmigt und festgestellt, dass eine umgehende Fällung des Baumes aufgrund der Gefahrenlage erforderlich war.

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OLG Oldenburg: Pflicht zur Baumkontrolle als Verkehrssicherungspflicht

Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Als Eigentümer eines Baumes muss man daher darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Über die Frage, wie weit diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht geht, hatte jetzt der 12. Senat des OLG Oldenburg zu entscheiden. Weiterlesen…