LG Coburg: Kein Vorteil für große Autos
Das LG Coburg hat eine Entscheidung des AG Lichtenfels bestätigt, mit der die Klage auf Schadensersatz wegen einer behaupteten Verkehrssicherungspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Baustelle auf einem Betriebsgelände abgewiesen wurde. Der vom Kl. vorgetragene Umstand, er habe das Hindernis auch aufgrund der Größe des von ihm geführten Pkw nicht erkennen können, verhalf auch der von ihm geführten Berufung nicht zum Erfolg.