OLG Hamm: Offene Biopsie oder Stanzbiopsie?

Zur Abklärung eines unklaren Herdbefunds in der Brust einer Patientin darf ein behandelnder Arzt zu einer Exzision mittels einer offenen Biopsie raten, wenn diese gegenüber einer ebenfalls in Betracht kommenden Stanzbiopsie die größere diagnostische Sicherheit bietet und zugleich als therapeutischer Eingriff in Betracht kommt. Die nach einer derartigen ärztlichen Aufklärung erteilte Einwilligung der Patientin ist wirksam und rechtfertigt den mit einer offenen Biopsie durchgeführten ärztlichen Eingriff. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bielefeld abgeändert. Weiterlesen…

OLG Hamm: Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen – 50.000 Euro Schmerzensgeld

Zeigen sich nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei einem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms, muss der mit der Nachsorge betraute Hausarzt diese abklären lassen. Versäumt er dies, kann ein grober Behandlungsfehler vorliegen, für den dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zustehen kann, wenn er infolge des Arztfehlers seinen rechten Unterarm verliert. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Bochum geändert. Weiterlesen…

OLG Hamm: Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?

Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu.

Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat der 3. Zivilsenat des OLG Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Kl. aus G. keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Kl. hat daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des LG Hagen zurückgenommen. Weiterlesen…

OLG Hamm: 250.000 Euro Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe

Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer – aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler – verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm am 4.4.2017 unter weitgehender Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Paderborn entschieden. Weiterlesen…

BGH: Verjährung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern und aus Aufklärungsversäumnissen

Haftungsrecht
Arzthaftung
Verjährung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern und aus Aufklärungsversäumnissen
BGB §§ 199, 203
* 1. Ansprüche aus Behandlungsfehlern können zu anderen Zeiten verjähren als solche aus Aufklärungsversäumnissen. *
* 2. Nach § 203 S. 1 BGB endet die Hemmung der Verjährung auch durch das Einschlafen der Verhandlungen. Das ist der Zeitpunkt, in dem spätestens eine Erklärung der jeweils anderen Seite – sei es des Gläubigers oder des Schuldners – zu erwarten gewesen wäre. *
BGH, Urteil vom 8. 11. 2016 (VI ZR 594/15, Koblenz)

[Revisionsentscheidung zu dem in VersR 2016, 1004 abgedruckten Urteil des OLG Koblenz vom 23. 9. 2015 (5 U 403/15)]

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 165)