Behinderung
LSG Celle: Statt Perücke: Krankenkasse muss Echthaarteil bezahlen
Das LSG Celle hat entschieden, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht.